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Umweltzonen

Weil Dieselruß kaum eine Rolle spielt, wurden jetzt die SticKoxide zum KillerStoff erklärt. Was das für die Umweltzonen bedeutet.

Kaum ein Feindbild war bis vor kurzem gruseliger: Feinstaub, so hörte man landauf, landab, sei ein hinterhältiger Killer, den man durch Fahrverbotszonen von den Menschen fernhalten müsse.
Nun ist wohl alles gar nicht so schlimm mit dem feinen Dieselruß, für den vor allem ältere Selbstzünder verantwortlich gemacht werden. Plötzlich sind es die Stickoxide, weshalb die Fahrverbotszonen angeblich dringend gebraucht werden. In einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wird die Notwendigkeit von Fahrverbotszonen nämlich damit begründet, dass auf diese Weise die Belastung der Luft mit Stickoxiden, die die Atemwege belasten können, relevant gesenkt werde.
Was denn? Geht es nun gar nicht mehr um Feinstaub? Kenner wissen, dass es den in Hannover überhaupt nicht gibt, jedenfalls nicht in gefährlicher Konzentration. Als problematisch gilt, wenn die Partikel­belastung an mehr als 35 Tagen des Jahres über dem festgesetzten Grenzwert liegt. Dieser Wert ist in der niedersächsischen Landeshauptstadt in den vergangenen drei Jahren gerade mal an jeweils 13 Tagen erreicht worden. Zwei Autofahrer aus Hannover, die mit ihren Fahrzeugen nun aus der City ausgesperrt sind, sahen in dieser erfreulichen Bilanz einen ausreichenden Grund, gegen die Einrichtung der Umweltzone zu klagen. Ihr Argument: Der Sperrbezirk wurde angelegt, ohne dass es dafür eine Notwendigkeit gab.
„Ich war völlig erstaunt, als es vor Gericht dann plötzlich nur noch um die Stickoxide ging. Schließlich waren die Zonen ja immer und überall als Maßnahme gegen den Feinstaub ver­kauft worden“, berichtet Rechtsanwalt Christian Reinicke, der die beiden Autofahrer anwaltlich vertritt. „Das ist schlichtweg Etikettenschwindel,“ so der Jurist (siehe auch Interview).
Bei seiner Argumentation stützt sich das Verwaltungsgericht auf zwei EU­Richtlinien von 1996 und 1999, in denen nicht nur Maßnahmen gegen Feinstaub, sondern auch gegen Stickoxide gefordert werden.
Dass man sich daran in einer Situation erinnert, in der die Verbotszonen mit angeblichen Feinstaubgefahren nicht mehr so einfach zu rechtfertigen sind, erweckt den Eindruck einer Ersatzbegründung.
Aber auch die ist eher wackelig. Denn ein offizielles Gutachten, das sich auf aktuelle Schadstoffmessungen stützt, kommt zu dem Schluss, dass die Einrichtung der Umweltzone in Hannover nicht zu einer Verringerung der Stickoxide geführt hat. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht erneut verhandelt. Man darf gespannt
sein.  

Interview mit Christian Reinicke, Rechtsanwalt, ADAC-Syndikus für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Auto: Worum geht es bei den beiden Autofahrern, die Sie vor Gericht vertreten?

Reinicke: Es geht um einen Handwerker, dessen Betrieb sich am Rande der Stadt befindet und der mit seinem Lieferwagen nun nicht mehr in das Zentrum darf. Weiterhin handelt es sich um eine Rentnerin, die in der Stadt wohnt und ihren Golf II Diesel dort nicht mehr fahren darf. Für diese beiden Bürger bedeutet die Fahrverbotszone einen harten Einschnitt in ihr Leben. Da es für diese Einschränkung keine hinreichende Begründung gibt, ist sie nicht zu akzeptieren.

Auto: Hannover hat die zur Zeit strengste Plakettenregelung. Womit begründet die Stadt das?

Reinicke: Unbeeindruckt von sachlichen Gegenargumenten behauptet sie ganz einfach, dass dies notwendig ist. In unserer Stadt wird das Thema Umwelt mit ideologischem Eifer betrieben.

Auto: Wie es aussieht, hat aber nun das Verwaltungsgericht dieses Eiferertum als richtig bestätigt, oder?

Reinicke: Nach meiner Ansicht handelt es sich um ein politisches Urteil. Umweltzonen sind insgesamt ein Politikum. Hier geht es nicht nur um Kommunal­ oder Landespolitik, sondern auch um EU­-Richtlinien. Da wollte das Gericht wohl in keines der zahlreichen Fettnäpfchen treten.

Auto: Wie geht die ganze Sache nun weiter?

Reinicke: Es liegen ja genügend Fakten auf dem Tisch, die gegen die Zone sprechen. Dazu gehört auch ein sehr aktuelles Gutachten. Wie es aussieht, wird sich irgendwann das Oberverwaltungs­gericht mit der Sache befassen.

Die meisten Zonen liegen im süden und Westen


Einfahrt verboten
In 35 deutschen Städten sind bereits ganze Areale für viele Autofahrer tabu. Weiterfahren darf nur, wer die auf dem Umweltzonen-Schild verlangte Plakette an seinem Auto hat. 

Strafen
Wer ohne die vorgeschriebene Plakette in die Umweltzone einfährt, wird mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Strengere Regeln
Wurden anfangs nur Autos im fließenden Verkehr kontrolliert, so sind mit der Verschärfung des Bußgeldkataloges seit dem  1. Februar auch Überprüfungen geparkter Fahrzeuge zulässig.

Wer wann haftet
Während bei normalen Parkverstößen der Halter das Knöllchen bezahlen muss (Prinzip Halterhaftung), kann bei fehlender Plakette an einem geparkten Auto aber nur der Fahrer bestraft werden, der unerlaubt in die Zone eingefahren ist. Wird der nicht ermittelt, muss der Halter jedoch die Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren zahlen.

Reiseplanung
Wer sich vor Fahrtantritt informiert, ob eine der besagten 35 Kommunen zu seinen Zielen gehört – und sie meidet – erspart sich viel Ärger.

Quelle: AutoStraßenverkehr (Volker Panecke)

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